Organisationsberater – Gerichtsprozess gegen Bürocomputerhersteller – Teil 3

Der Beginn meiner Zeugenaussage verlief in einem Frage-/ Antwortdialog, bei dem sowohl der Richter als auch ich sich sehr kurz hielten.

Im Grundsatz ging es darum, wie ich zu dem Schluss kam, dass dieses Computersystem keinesfalls dem entspricht, was vertragsmäßig geliefert werden sollte.

Zuerst erläuterte ich aus rein kaufmännischer Sicht meine Schlussfolgerung.

Es gelang mir in mehreren Versuchen nicht, eine einfache Buchhaltung mit einer stimmigen Bilanz zu erzeugen.

Die vorgeschlagenen Abläufe des Betreuers der Hardwarefirma brachten keine zufriedenstellenden Ergebnisse.

Auf die Rückfrage, mit welcher fachlichen Kompetenz ich dies belegen könnte, hatte ich gewartet.

Hierzu erklärte ich, aufgrund meiner Ausbildung als Industriekaufmann mehr als bloß mit den Grundlagen der Bilanzbuchhaltung vertraut zu sein.

Zusätzlich konnte ich Erfahrung im Haushaltskassenwesen der Marine sammeln.

Außerdem erstellte ich meine eigene Buchführung als Immobilienmakler eigenständig.

Testiert nach §34c der Makler-/Bauträgerverordnung von einem Wirtschaftsprüfer.

Mein Eindruck war, dass diese mit relativ einfachen Worten vorgetragene Begründung zumindest vom Richter wohlwollend zur Kenntnis genommen wurde.

Allerdings kam dann gleich darauf reichlich provozierend, nach meinem persönlichen Empfinden, die nächste Frage der gegnerischen Seite.

Wieso ich meine beurteilen zu können, inwiefern die gelieferte Software dem vereinbarten Zustand entspräche.

Dazu erklärte ich, dass ich ein übliches Verfahren des Reverse Engineerings benutzt hätte.

Erinnerungen aus meiner Zeit in Frankfurt:
Inhaltsverzeichnis – Frankfurter Zeit

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