Der Vormittag verlief überwiegend zufriedenstellend.
Ich konnte alle Vorbereitungen für die diversen Steuermeldungen erledigen, inklusive der Wertermittlungen absetzbarer Werbungskosten und Sonderausgaben.
Doch dann stellte ich fest, das Finanzamt hat es noch nicht geschafft, in allen Erklärungen das Jahr 2022 freizuschalten.
Also kann ich entweder nur einen Teil abgeben, was zu Verwirrungen führen könnte, oder ich warte, bis alle Formulare entsprechend angepasst sind.
Laut Auskunft von ELSTER muss ich dann jedoch bis mindestens 29.03.2023 warten.
Damit kann ich diesen Aktivitätspunkt für den Monat Februar abhaken, mit Hinweis auf März/April als Erledigungstermin.
Wie es für die GmbH ausschaut, muss ich noch prüfen, da das Geschäftsjahr vom 01.08.2021 bis zum 31.07.2022 geht.
Zählt dies dann für 2021 oder 2022, also Beginn oder Ende des Geschäftsjahres, als Grundlage für die Steuerberechnung.
Zwischendurch warf ich die Waschmaschine mit dunkler Wäsche an, welche jetzt auf dem Wäscheständer hängt.
Bis zum Mittagessen gönne ich mir eine Auszeit mit Lesen und was ich am weiteren Nachmittag anstelle, hab ich bisher keine Ahnung.