Heute habe ich einige interessante und auch skurille Informationen im Internet gefunden wie z.B.:
Nach § 26 Landesreisekostengesetz NRW: „Wenn ein Beamter während der Dienstreise stirbt, so ist die Dienstreise beendet.“
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In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: Nackt Autofahren ist erlaubt. Wer aber unbekleidet aus dem Wagen steigt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro
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Nach StGB §328 Absatz 2.3 heißt es: Wer eine nukleare Explosion verursacht, muss mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
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:>> Beamten eben!
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Das erste ist verständlich, finde ich.
Kein Beamter kann erwarten, dass er für die Heimreise im Sarg noch Diäten oder Kilometergeld bekommt.
Wäre ja noch schöner!
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Das bedeutet aber auch im ungünstigsten Fall das die Angehörigen sich selbst um die Überführung und damit anfallenden Kosten kümmern müssen.
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Wer denkt sich so was aus…der letzte ist ja auch scharf..also kurz gesagt, wenn Du einen umbringst gehst Du länger in den Bau als wenn Du gleich ne ganze Menge umbringst. 😉
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Kommt eventuell darauf an ob dir nachzuweisen ist das du beabsichtigt hattest Menschen zu verletzten bei der Explosion…. Aber verrückt ist die Gesetzgebung sowieso…
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Nein Herr Richter, ich dachte wirklich dass niemanden etwas passiert..ehrlich *g*
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