Man sollte es nicht glauben aber es stimmt tatsächlich
.
In der aktuell gültigen hessischen Verfassung vom 1. Dezember 1946 ist noch immer die Todesstrafe verankert (Artikel 21 Absatz 1 Satz 2).
Da frage ich mich, und wahrscheinlich auch viele Leser, warum dass noch nicht entfernt wurde.
Nach ausführlicher Suche im Internet habe ich verschiedene Hinweise gefunden dass es daran liegt dass man sich nicht sicher ist ob bei einer Volksabstimmung eine entsprechende Mehrheit, die für eine Verfassungsänderung notwendig wäre, erhalten würde.
Zwar wird diese nicht mehr angewandt, da Bundesgesetz Landesgesetz bricht
aber sollte es dennoch möglich sein solche Änderungen anzugehen.
Wer weiß was sonst noch so in den einzelnen Landesverfassungen verankert ist und ob nicht irgendwann mal jemand auf die Idee kommt diese auch anzuwenden.
Ich bin der Auffassung was keine Gültigkeit mehr hat sollte man aus den entsprechenden Verfassungen, Gesetzbücher (BGB, StGb, etc.) löschen.
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Veröffentlicht unter Tagebuch
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